Nur Bares ist Wahres? So ist Trinkgeld wirklich steuerfrei.
im Zusammenhang mit Trinkgeldern hält sich ein durchaus weit verbreiteter Mythos: "Trinkgeld bitte in Bar, ansonsten müssen wir es ja versteuern." Doch ist das wirklich der Grund dafür, ob ein Trinkgeld versteuert werden muss oder nicht? Alles was du dazu wissen musst, zeigen wir dir im folgenden Artikel auf.
Wann ist Trinkgeld steuerfrei?
Trinkgelder sind dann steuerfrei wenn sie vom Kunden als Zusatz zur erbrachten Dienstleistungen, also als Wertschätzung des guten Services, freiwillig gegeben werden. Außerdem muss das Trinkgeld direkt vom Kunden an den Arbeitnehmer übergeben werden. Dabei ist es egal ob in bar oder per Trinkgeldfunktion am Kartenterminal. Hierbei ist die Höhe des Trinkgeldes vollkommen irrelevant. Egal ob 2€ oder 200€, solange die oben genannten Kritierien erfüllt sind, sind Trinkgelder steuerfrei.
Wann ist Trinkgeld steuerpflichtig?
Steuerpflichtig dagegen sind Trinkgelder die vom Kunden unfreiwillig gezahlt werden müssen, wie beispielsweise Bedienzuschläge in der Gastronomie oder Metergeld bei Möbeltransporten. Auch wenn die Gelder den Umweg über den Arbeitgeber nehmen und daher nur indirekt an die Angestellten gehen, besteht Steuerpflicht. Bei gemeinsamen Trinkgeldkassen, welche dann später aufgeteilt werden gilt das Gleiche: Das Trinkgeld läuft über den Arbeitgeber und wird deswegen steuerpflichtig.
Bei Trinkgeldern für den Chef oder selbständigen Unternehmer ist es einfacher. Das Trinkgeld gilt als Betriebseinnahme, da es den Umsatz des Unternehmens erhöht und ist somit immer steuerpflichtig.
Trinkgeldvergehen kein Kavaliersdelikt
Bei einer Betriebsprüfung des Fianzamtes kann es bei einer nicht sorgfälltigen Dokumentation des eingenommenen Trinkgeldes zu großen Problemen führen. In den letzten Jahren achten Prüfer immer mehr auf das Thema Trinkgeld und können bei einer Prüfung alle Trinkgeldbelege einfordern. Außerdem schätzt das Finanzamt gerne, so kann es bei starken Abweichungen der Trinkgeldeinnahmen zu ähnlichen Unternehmen in der Umgebung verdächtig wirken. Solche vergehen werden nicht als Kavaliersdelikt angesehen und werden mit hohen Nach- und Strafzahlungen bestraft.
Warum solltest du Trinkgeld per Kartenzahlung anbieten?
Um den Problemen aus dem letzten Abschnitt vorzubeugen, kann es von Vorteil sein, Trinkgeld per Kartenzahlung anbieten. Damit hast du immer einen perfekten Überblick wie viel Trinkgeld deine einzelnen Mitarbeiter erhalten. Zusätzlich erleichtert es dir deine Buchhaltung weil du die Trinkgelder nicht mehr per Hand dokumentieren musst und alle Belege für eine mögliche Steuerprüfung immer hinterlegt hast.
Um unseren Partnern das Leben so einfach wie möglich zu machen, verfügen unsere omono Terminals, neben etlichen anderen hilfreichen Funktionen, optional auch über eine Trinkgeldfunktion. Unsere Experten beraten dich gerne.