Ausblick 2023: Neue Pflichten für Unternehmer - omono

Ausblick 2023: Neue Pflichten für Unternehmer

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Unternehmer in Deutschland sind es mittlerweile gewohnt. Immer wieder werden neue Pflichten eingeführt, an welche es sich zu halten gilt. Um mögliche Strafen zu vermeiden, klären wir euch in folgendem Artikel über drei neue Regelungen ab 2023 auf.

TSE Pflicht ab 01.01.2023

Schon in den letzten Jahren sind bei dem Thema Kassenführung die Anforderungen für Händler permanent gestiegen. Ab 01.01.2023 muss zukünftig jedes elektronische Kassensystem über eine Technische Sicherheitseinrichtung (TSE) verfügen. Grund dafür ist die Kassensicherungsverordnung (KassenSichV), die Händler seit 2020 verpflichtet auf eine TSE zurückzugreifen. Eine Übergangsfrist bis zum 31.01.2022 ermöglichte es Unternehmen mit Registrierkassen die bauartbedingt nicht aufgerüstet werden konnten, diesen Wechseln noch ein wenig hinaus zu zögern.
Die Technische Sicherheitseinrichtung TSE ist ein Sicherheitsmodul in elektronischen Registrierkassen, welches zur lückenlosen und unveränderbaren Aufzeichnung aller Kassenvorgänge führt. Somit soll keine technische oder manuelle Manipulation mehr möglich sein. Die TSE kann als zusätzliches Modul in Form einer Mini-SD-Karte, eines USB-Sticks oder als Cloudlösung in das Kassensystem integriert werden.
Für Nichteinhaltung der neuen Pflicht drohen hohe Strafen. So wird ein Bußgeld von bis zu 25.000€, verbunden mit einer Betriebsprüfung, fällig.

Alle unsere omono Kassenlösungen verfügen natürlich über die zertifizierte TSE-Integration!

Alle wichtigen Infos rund um das Thema TSE und KassenSichV haben wir dir in unseren FAQ’s zusammengestellt.


Mehrwegpflicht

Ebenfalls bereits ab dem 01.01.2023 sind alle Unternehmen, die Essen To-go anbieten, dazu verpflichtet zusätzlich Mehrwegverpackungen anzubieten. Diese Mehrwegvariante darf weder teurer sein, noch zu schlechteren Bedingungen zur Verfügen gestellt werden als das Einwegprodukt. Allerdings ist es erlaubt ein zuzügliches Pfand für die Mehrwegverpackung zu verlangen.
Betroffen davon sind nahezu alle Gastronomie Betriebe, also Restaurants, Cafés, Lieferdienste, Bars und Fastfoodketten. Ausgenommen von der Pflicht sind kleinere Geschäfte, die eine Ladenfläche von weniger als 80 Quadratmetern und höchstens fünf Mitarbeiter haben. Diese Betriebe sind dagegen verpflichtet, von Kunden selbst mitgebrachte Mehrwegbehältnisse, zu befüllen.
Bei Nichteinhaltung droht hier ein Bußgeld von bis zu 10.000€.


Mindestausbildungsvergütung

Für alle Ausbildungsbetriebe, die keiner Tarifbindung unterliegen, müssen ab 01.01.2023 einen neuen Mindestlohn an ihre Auszubildenden zahlen. Seit 2020 liegt der Mindestlohn im ersten Lehrjahr bei 515€, ab kommendem Jahr jetzt bei 620€. Auch in den weiteren Lehrjahren gibt es einen Anstieg des Mindestverdienst der Azubis:
Zweites Lehrjahr: 732€
Drittes Lehrjahr: 837€
Viertes Lehrjahr: 868€

 

Dein Start ins Jahr 2023

Mit vielen Neuerungen und unvorhergesehen Ereignissen, waren die letzten Jahre in vielerlei Hinsicht anspruchsvoll für uns alle, geschäftlich wie privat. Damit auch du dich weiterhin voll und ganz auf dein Geschäft konzentrieren kannst, stehen dir unsere Experten bei omono auch im Jahr 2023 rund um das Thema Zahlungen zur Verfügung. Ganz ohne Chatbot, lange Warteschleifen oder Tarifdschungel, denn unser Ziel ist es nachhaltig deinen Umsatz zu steigern.

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Quellen:
Frist für alte Kassen läuft in wenigen Tagen ab; Kirsten Freund: https://www.handwerksblatt.de/themen-specials/registrierkassen-worauf-muessen-haendler-achten/frist-fuer-alte-kassen-laeuft-bald-ab
Was bedeutet die neue Mehrwegpflicht im To-go-Bereich? https://www.bmuv.de/faq/was-bedeutet-die-neue-mehrwegpflicht-im-to-go-bereich#:~:text=Restaurants%2C%20Bistros%20und%20Caf%C3%A9s%2C%20die,das%20Produkt%20in%20der%20Einwegverpackung.
Mindestausbildungsvergütung für Auszubildende festgelegt: https://www.dihk.de/de/themen-und-positionen/fachkraefte/aus-und-weiterbildung/berufsbildungsgesetz/mindestausbildungsverguetung-fuer-auszubildende-festgelegt-16536